OTZ- Bericht vom 21.01.2010
Eisabsturz aus zwölf Metern Höhe
Unter einigen Dächern der Kreisstadt ist es derzeit möglicherweise lebensgefährlich Von OTZ-Redakteur Uli Drescher Schleiz. Dachlawinen aus purem Eis bedrohen gegenwärtig ahnungslose Passanten oder Fahrzeuge, die sich im unmittelbaren Bereich daneben aufhalten. Am Dienstag kam es deshalb zu einem Einsatz der Schleizer Freiwilligen Feuerwehr in der Schuhgasse.
Was die Kameraden der Feuerwehr am späten Dienstagnachmittag zu sehen bekamen verschlug ihnen die Sprache. Eisblöcke und -platten bis zur Koffergröße lagen auf der Straße, ein Fahrzeug, dass direkt am Gebäude der Firma Schleizer Alben stand, war direkt getroffen worden, glücklicherweise keine Personen.
Stadtbrandmeister Ronny Schuberth und seine Kameraden der Feuerwehr entschieden nach Rücksprache mit dem Hauseigentümer, dass die Eisreste auf dem Dach entfernt werden, um einen nochmaligen Absturz von Schnee und Eis zu verhindern. Dazu wurde die Drehleiter in Stellung gebracht und das Eis von den kleinen Dächern der Erkerfenster abgestoßen. "Mancher Hausbesitzer wird derzeit gar nicht wissen, was da auf seinem Dach liegt", meint Ronny Schuberth Den Sachschaden am Dienstag beziffert die Feuerwehr mit ca. 1 500 Euro. Da das Fahrzeug im Bereich des Dachholmes schwer getroffen wurde, wird die Reparatur teuer.
Bericht von Antenne Thüringen
Eislawinen-Alarm in Thüringen
Ein Blick nach oben kann Sie retten
Service · 21.01.2010
Dachlawinen aus purem Eis – Lesen Sie den Einsatzbericht der Feuerwehr Schleiz.
Erst ein dumpfes Grummeln – dann der Rumms! Derzeit lauert die Gefahr auf den Thüringer Dächern. Wer zahlt eigentlich den Schaden, wenn Ihr Auto durch eine Eislawine zerbeult wird? Für Dachlawinen haftet in der Regel der Hauseigentümer, denn er hat die sogenannte "Verkehrssicherungspflicht". Das heißt, er muss dafür sorgen, dass das Dach seines Hauses gegen Lawinen gesichert ist. In schneereichen Gebieten kann der Hauseigentümer von der Gemeinde verpflichtet sein, den Schnee vom Dach zu entfernen, Schneefanggitter anzubringen und/oder mit Warnschildern vor Dachlawinen zu warnen. Warnschilder: Aber auch wenn es in einer Gegend keine baurechtliche Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern gibt, kann der Hausbesitzer zu Sicherheitsvorkehrungen wie dem Aufstellen von Warnschildern verpflichtet sein – und zwar zum Beispiel bei Dachneigungen, die steiler als 45 Grad sind oder wenn das Haus an einer verkehrsreichen Straße liegt. Doch nicht in jedem Fall zahlt der Hauseigentümer Schadenersatz in voller Höhe. Ein Autofahrer, dessen Auto, das auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt und durch eine Dachlawine beschädigt worden war, hatte den Besitzer des angrenzenden Hauses auf 1.500 Euro Schadenersatz verklagt. Das Landgericht Ulm sprach dem Kläger aber nur die Hälfte der Summe zu (Az.: 1 S 16/06). Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass der Autobesitzer eine Mitschuld trage – er sei ortskundig und hätte aufgrund des einsetzenden Tauwetters mit Dachlawinen rechnen müssen.
Autor: Elke Schröder







